Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden
Simurg Reinigung
Hospitalstraße 42
53840 Troisdorf
Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Simurg Reinigung (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“) mit Privatkunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit der Erbringung von Reinigungs- und haushaltsnahen Dienstleistungen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Reinigungsleistungen in Wohnungen, Häusern und ggf. dazugehörigen Nebenflächen des Auftraggebers. Art, Umfang, Häufigkeit und Ort der Leistungen ergeben sich aus der jeweils individuell getroffenen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen grundsätzlich mit eigenem Personal. Der Einsatz von freien Mitarbeitern bleibt vorbehalten, ohne dass hierdurch ein Vertragsverhältnis zwischen diesen Personen und dem Auftraggeber entsteht. Die Auswahl des eingesetzten Personals obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer; ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nicht.Zustandekommen des Vertrages
Das Vertragsverhältnis kommt durch Auftragserteilung des Auftraggebers und Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
Die Auftragserteilung kann mündlich, telefonisch, per E-Mail, über Online-Formulare oder auf sonstigem Wege erfolgen und stellt ein Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot durch ausdrückliche Annahmeerklärung (z. B. per E-Mail oder mündlich) annehmen. Eine lediglich versandte Eingangsbestätigung über den Erhalt einer Anfrage gilt noch nicht als Annahme.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Planung und Durchführung der Leistungen erforderlichen Angaben – insbesondere zur Objektgröße, zum Verschmutzungsgrad, zu besonderen Gegebenheiten sowie zu Zugangsmodalitäten – vollständig und zutreffend zu übermitteln. Stellt sich nachträglich heraus, dass die tatsächlichen Verhältnisse erheblich von den Angaben abweichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis anzupassen, Zusatzleistungen gesondert zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Durchführung zu den bisherigen Konditionen unzumutbar ist.Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt und endet zu den zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkten. Einzelne Dienstleistungen beginnen und enden jeweils zu den vereinbarten Terminen.
Ein laufendes Vertragsverhältnis über wiederkehrende Leistungen (z. B. regelmäßige Unterhaltsreinigung) kann von beiden Parteien unter Einhaltung der individuell vereinbarten Fristen in Textform (z. B. E-Mail) ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Während eines einzelnen, konkret vereinbarten Reinigungstermins ist eine Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen; hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Möglichkeiten der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Leistungsprofil (z. B. Grundreinigung, Unterhaltsreinigung, Fensterreinigung). Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer vorherigen Abstimmung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, unter Beachtung anerkannter fachlicher Standards und der üblichen Sorgfalt. Ein bestimmtes Erfolgsergebnis (z. B. Beseitigung aller Gebrauchsspuren bei vorgeschädigten oder stark abgenutzten Oberflächen) wird nicht garantiert, insbesondere nicht bei vorbestehenden Schäden, Materialermüdung, falscher Vorbehandlung oder baulich bedingten Mängeln.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin gewährleistet ist und alle für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen (z. B. Strom, Wasser, ausreichende Beleuchtung) vorliegen. Empfindliche Gegenstände, Wertsachen und leicht zerbrechliche Objekte sind vor Beginn der Arbeiten zu sichern oder deutlich kenntlich zu machen.
Die Parteien verpflichten sich, im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung der Dienstleistungen wesentlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.Termine, Stornierungen und Ausfallregelungen
Vereinbarte Reinigungstermine sind grundsätzlich verbindlich.
Eine Terminabsage oder -verschiebung durch den Auftraggeber hat, sofern möglich, in Textform zu erfolgen. Erfolgt die Stornierung oder Verschiebung später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Ausfallentschädigung zu berechnen, die bis zu 80 % des vereinbarten Auftragswertes betragen kann. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer den Einsatzort aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. kein Zugang, kein Schlüssel, Nichterreichbarkeit), nicht betreten kann.
Reklamationen zu erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 48 Stunden nach Durchführung der Reinigung anzuzeigen, vorzugsweise in Textform und möglichst unter Beifügung geeigneter Dokumentation (z. B. Fotos). Nach Ablauf dieser Frist können Beanstandungen aufgrund zwischenzeitlicher weiterer Verschmutzungen unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.Preise und Zahlungsbedingungen
Die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen werden zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Preisen abgerechnet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Zahlung ist – sofern nicht anders geregelt – unmittelbar nach Leistungserbringung fällig. Sie erfolgt nach Vereinbarung entweder in bar gegen Quittung, per Überweisung oder mittels eines vom Auftragnehmer angebotenen bargeldlosen Zahlungswegs.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie etwaige Mahnkosten zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.Haftung
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
– vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder
– der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
– der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Keine Haftung übernimmt der Auftragnehmer insbesondere für Schäden, die zurückzuführen sind auf vorbestehende Materialmängel, bereits vorgeschädigte oder locker montierte Gegenstände, unsachgemäße Installationen, Verschleiß, Schimmel-, Kalk- oder Rostbefall oder sonstige bauliche Mängel.
Schäden sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung; die Haftung ist der Höhe nach im Rahmen des dort bestehenden Versicherungsschutzes begrenzt.Abwerbe- und Umgehungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach der letzten Leistungserbringung keine vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter eigenständig als Reinigungskräfte zu beschäftigen oder zu beauftragen und keine Geschäfte an der vertraglichen Stellung des Auftragnehmers vorbei zu begründen.
Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Verbot, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vertragsstrafe geltend machen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.Widerrufsrecht des Auftraggebers
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
Der Auftraggeber wird darüber belehrt, dass das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein kann, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat und gleichzeitig seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.Hinweise zur Datenverarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Simurg Reinigung, abrufbar über die Internetseite oder auf Anfrage in Textform.Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Simurg Reinigung in Troisdorf.Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzliche Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Simurg Reinigung
Hospitalstraße 42
53840 Troisdorf
Deutschland
E-Mail: info@simurgreinigung.com
Stand: Januar 2026